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EU-Artenschutzverordnung
VERORDNUNG (EG) Nr. 338/97 DES RATES vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 130s Absatz 1,
auf Vorschlag der Kommission (1),
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2),
gemäß dem Verfahren des Artikels 189c des Vertrags (3),
in Erwägung nachstehender Gründe:
Original zum Nachlesen und Übersetzungen ⇒ Hier findet ihr auch die konsolidierten Fassungen, also die Aktualisierungen der Verordnung.