Die Bundesartenschutzverordnung — kurz BArtSchV — ist eine bundesweite Rechtsverordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Ihr vollständiger Name lautet: Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Die BArtSchV beruht auf Ermächtigungen im § 54 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Sie ergänzt das BNatSchG und konkretisiert, welche Arten in Deutschland besonders geschützt oder streng geschützt sind. Die BArtSchV setzt nicht isoliert eine einzige europäische Richtlinie um, sondern ergänzt das deutsche Artenschutzrecht im Zusammenspiel mit FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, EU-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 und CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen).