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Deutschland (Bundesrecht)

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

05. Juli 2026

Die Bundesartenschutzverordnung — kurz BArtSchV — ist eine bundesweite Rechtsverordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Ihr vollständiger Name lautet: Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Die BArtSchV beruht auf Ermächtigungen im § 54 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Sie ergänzt das BNatSchG und konkretisiert, welche Arten in Deutschland besonders geschützt oder streng geschützt sind. Die BArtSchV setzt nicht isoliert eine einzige europäische Richtlinie um, sondern ergänzt das deutsche Artenschutzrecht im Zusammenspiel mit FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, EU-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 und CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen). 

Weiterlesen: Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Bundesjagdgesetz

03. Juli 2026

Wenn das Artenschutzrecht im Weg steht, schreibt man eben ein Sondergesetz für den Wolf.

Mit dem neuen Bundesjagdgesetz wurden faktisch Sonderregelungen für eine einzige Tierart geschaffen: den Wolf.

Diese Sonderregelungen sind überwiegend rechtswidrig. Sie verstoßen gegen nationales Artenschutzrecht und gegen Unionsrecht, insbesondere gegen die Vorgaben der FFH-Richtlinie und der dazu ergangenen Urteile des EuGH.

Allein die Tatsache, dass in einem Bundesgesetz Sondervorschriften für eine einzelne streng geschützte Tierart aufgenommen wurden, zeigt, wie sehr der Wolf politisiert wird. Er wird nicht mehr als Bestandteil der biologischen Vielfalt behandelt, sondern als Projektionsfläche für populistische Debatten und jagdlobbybasierte Machtpolitik missbraucht.

Weiterlesen: Bundesjagdgesetz

Bundesnaturschutzgesetz

03. Juli 2026

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält leider viel zu viele Ausnahmeregelungen und Ermächtigungen zugunsten der Naturnutzer wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd.

Durch immer neue Sonderregelungen — wie früher § 45a BNatSchG und zuletzt die §§ 45b bis 45d BNatSchG — wird die eigentliche Schutzwirkung des Naturschutzrechts zunehmend geschwächt. Statt Natur und Arten konsequent zu schützen, werden immer neue Wege geschaffen, Schutzvorschriften zu relativieren, zu umgehen oder zugunsten wirtschaftlicher und nutzungsorientierter Interessen aufzuweichen.

Dabei bestehen bereits jetzt erhebliche Vollzugsdefizite. Sie zeigen sich daran, dass der Schutz von Natur und Arten häufig nur auf dem Papier steht, während in der Realität Lebensräume weiter zerstört werden, geschützte Arten unter Druck geraten und das Artensterben in dramatischem Tempo voranschreitet.

Ein Naturschutzgesetz, das immer mehr Ausnahmen zulässt, verliert seinen Kern: den wirksamen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

Weiterlesen: Bundesnaturschutzgesetz
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