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FFH-RL steht für Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie — offiziell Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Sie ist seit 10. Juni 1992 in Kraft. (Bundesamt für Naturschutz)
Kernidee: Die EU-Mitgliedstaaten müssen die biologische Vielfalt erhalten oder wiederherstellen, insbesondere durch den Schutz bestimmter Lebensraumtypen und Arten. Das wichtigste Instrument ist das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000, zusammen mit der EU-Vogelschutzrichtlinie.
Praktisch wichtig sind vor allem:
| Bereich | Bedeutung |
|---|---|
| Anhang I | geschützte natürliche Lebensraumtypen |
| Anhang II | Arten, für die FFH-Gebiete auszuweisen sind |
| Anhang IV, Anhang V | streng geschützte und geschützte Tier- und Pflanzenarten, |
| Art. 6 FFH-RL | Verträglichkeitsprüfung, Verschlechterungsverbot, Ausnahmeprüfung |
| Art. 12 ff. FFH-RL | strenger Artenschutz |
| Art. 16 FFH-RL | Ausnahmeregelungen vom Schutz, nur unter engen Voraussetzungen |