Entgegen den Aussagen und Behauptungen der Bundesregierung, der zuständigen Bundes- und Landesminister sowie zahlreicher Politikerinnen und Politiker aller Couleur wurde mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz mitnichten Rechtssicherheit geschaffen — erst recht nicht die Grundlage für schnelle und rechtssichere Entnahmen.
Das Gegenteil ist der Fall.