FFH-RL steht für Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie — offiziell Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Sie ist seit 10. Juni 1992 in Kraft. (Bundesamt für Naturschutz)
Kernidee: Die EU-Mitgliedstaaten müssen die biologische Vielfalt erhalten oder wiederherstellen, insbesondere durch den Schutz bestimmter Lebensraumtypen und Arten. Das wichtigste Instrument ist das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000, zusammen mit der EU-Vogelschutzrichtlinie.
Praktisch wichtig sind vor allem:
| Bereich | Bedeutung |
|---|---|
| Anhang I | geschützte natürliche Lebensraumtypen |
| Anhang II | Arten, für die FFH-Gebiete auszuweisen sind |
| Anhang IV, Anhang V | streng geschützte und geschützte Tier- und Pflanzenarten, |
| Art. 6 FFH-RL | Verträglichkeitsprüfung, Verschlechterungsverbot, Ausnahmeprüfung |
| Art. 12 ff. FFH-RL | strenger Artenschutz |
| Art. 16 FFH-RL | Ausnahmeregelungen vom Schutz, nur unter engen Voraussetzungen |
In Deutschland wirkt die FFH-RL vor allem über das Bundesnaturschutzgesetz, die Länderregelungen und konkrete Verfahren wie FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzprüfung, Managementpläne und Schutzgebietsverordnungen.
Juristisch ist sie sehr scharf: Sie schützt nicht nur „schöne Natur“, sondern begründet bindende Prüf- und Unterlassungspflichten.
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Konsolidierter Text vom 24.06.2025 - https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/1992/43/2025-07-14
Mit der Richtlinie (EU) 2025/1237 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Juni 2025 wurde die FFH-RL in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfes geändert. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32025L1237
Der Schutzstatus des Wolfes wurde von "streng geschützt" auf "geschützt" geändert. Er wird nun nicht mehr im Anhang IV geführt, sondern im Anhang V. Was das genau bedeutet, wird unter Recht im Klartext erklärt.
Richtlinie_92_43_EWG herunterladen
Richtlinie_EU_2025_1237 herunterladen
Richtlinie zur Änderung der FFH-Richtlinie