Den Wolf opferte er dem Koalitionsfrieden

Bildschirmfoto_2026-10-25_um_14.09.35.png Jochen Flasbarth, 
der Umweltstaatssekretär macht
sich aus dem Staub

Niemand hatte sich vorstellen können, dass ausgerechnet das „gute“ Bundesumweltministerium einen solchen wissenschaftspolitischen Skandal produzieren würde: wissenschaftliche Bewertungsgrundlagen für den Artikel-17-Bericht zum Wolf zu manipulieren, einen bereits erarbeiteten wissenschaftlichen Bericht zur Bewertung des Erhaltungszustandes verschwinden zu lassen, dem Bundesamt für Naturschutz als eigener Fachbehörde einen Maulkorb zu verpassen und anschließend einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu erklären – mit dem politischen Ziel, den Weg für seine Bejagung freizumachen. Ausgerechnet der von vielen verehrte Jochen Flasbarth hat dieses Vorgehen zu verantworten. Und nun verdrückt er sich ins Ausland. Angesichts des zeitlichen Zusammenhangs entsteht der Eindruck, als sei er für diese politisch motivierte Manipulation der wissenschaftlichen Bewertungsgrundlagen zum Wolf im Frühjahr 2025 ins Bundesumweltministerium zurückgekehrt.

Da hierzu bereits gerichtliche Verfahren anhängig sind und die Vorgänge um den Artikel-17-Bericht, den Umgang mit dem wissenschaftlichen Fachbericht noch rechtlich aufgearbeitet werden dürften, ist eine gerichtliche Befassung mit diesen Vorgängen keineswegs fernliegend. Na, hoffentlich verfügt Herr Flasbarth dann auch im Ausland über eine ladungsfähige Anschrift.

Ein Auszug aus dem Artikel Jochen Flasbarth verlässt Umweltministerium für European Climate Foundation des Journalisten Thomas Krumenacker

"Den Wolf opferte er dem Koalitionsfrieden

Eine aus Sicht von vielen Naturschützern deutlich weniger rühmliche Rolle spielte Flasbarth beim Reizthema Wolf. Entgegen der wissenschaftlichen Expertise aus dem Bundesamt für Naturschutz sorgte er nach Angaben von Insidern maßgeblich dafür, dass ein sogenannter „günstiger Erhaltungszustand“ für das Raubtier festgelegt und an die EU-Kommission nach Brüssel gemeldet wurde – ein entscheidender Schritt, um die Jagd auf die einst vom Menschen ausgerotteten Tiere wieder möglich zu machen.

Auch die Streichung des Wolfs aus dem Naturschutzgesetz und nach Experteneinschätzung deutlich zu weit gehende Regeln für seine Jagd winkte Flasbarth als zuständiger Staatssekretär durch. Diese Schlacht mit dem Koalitionspartner Union sei geschlagen und verloren, wird er zitiert."

Nonna Lupa kommentiert: Der Wolf wurde nicht "aus dem Naturschutzgesetz" gestrichen. Der § 45a BNatSchG ist entfallen bzw. wurden Regelungen dieser Norm in das BJagdG überführt. Nota bene: Die Regelungen des § 45a BNatSchG waren Gegenstand eines sog. Pilotverfahrens. Das ist ein Vorverfahren, das die EU-Kommission zur Klärung bei Unstimmigkeiten führt, bspw. ob ein Gesetz oder eine Norm gegen EU-Vorschriften verstößt. Dies war beim § 45a BNatSchG der Fall. Führt das Pilotverfahren nicht zur Klärung, kann die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. 

Das Pilotverfahren wegen § 45a BNatSchG wurde eingestellt. Das bedeutet aber nicht, das automatisch die ins BJagdG überführten Regelungen des ehem. § 45a BNatSchG unionsrechtskonform wären.