Trügerischer Erfolg: Genomdaten zeigen erhebliche Risiken für europäische Grauwölfe auf

Diese wissenschaftliche Studie vom März 2026 untersuchte die fünf europäischen Wolfspopulationen und kam zu dem Ergebnis, dass die Bestandserholung und Wiederausbreitung bislang nicht zu einer genetischen Gesundung des europäischen Wolfsbestandes geführt haben. Alle fünf Populationen zeigen deutliche genetische Folgen langer Isolation und Phasen sehr niedriger Bestände, insbesondere genetische Engpässe bzw. Flaschenhälse („Bottlenecks“). Die effektive Populationsgröße Ne liegt in allen Populationen deutlich unterhalb des für die langfristige Überlebensfähigkeit maßgeblichen Wertes von Ne = 500. Damit erreicht keine der europäischen Wolfspopulationen einen genetisch günstigen Erhaltungszustand. 

 Was bedeutet das für die deutsche Wolfspopulation biologisch und unionsrechtlich im Sinne der FFH-Richtline?

Die GUIDELINES ON CONCEPTS AND DEFINITIONS ARTICLE 17 OF DIRECTIVE 92/43/EEC - Reporting period 2019–2024 übernehmen ausdrücklich den gesetzlichen Maßstab aus Art. 1 Buchst. i FFH-Richtlinie:
„population dynamics data on the species concerned indicate that it is maintaining itself on a long-term basis as a viable component of its natural habitats“

Also: Die Daten über die Populationsdynamik müssen zeigen, dass sich die Art langfristig als lebensfähiger Bestandteil ihres natürlichen Lebensraums erhält. 

Das ist wichtig, weil „Populationsdynamik“ hier gerade nicht mit einer bloßen Individuenzahl gleichgesetzt wird.

 

A. Genetische Variation wird ausdrücklich verlangt

Bei der Festlegung von Referenzwerten sollen ausdrücklich Daten zur genetischen Variation berücksichtigt werden. Die Guidelines nennen auf S. 21 insbesondere „natural ecological and geographical variation (including genetic variation …)“

Außerdem sind zu berücksichtigen: „requirements for populations to accommodate natural fluctuations, allow a healthy population structure, and ensure long-term genetic viability“ sowie: „migration routes, dispersal pathways, gene flow, population structure“

Damit nennt die aktuelle Guidance ausdrücklich:

 

B. Ökologische und genetische Diversität gehören zu den Anforderungen der Richtlinie

Auf S. 24 heißt es: 
„The favourable reference values for species … need to capture the requirements of the Directive concerning both the ecological/genetic diversity and the long-term survival of the species.
Also: “Die günstigen Referenzwerte müssen sowohl die ökologische/genetische Diversität als auch das langfristige Überleben der Art abbilden.

C. Eine Populationsgefährdungsanalyse (PVA) darf ausdrücklich genetische Modelle einbeziehen

Box 5 der aktuellen Guidelines behandelt PVA, MVP und genetische Regeln. Dort wird PVA ausdrücklich als Instrument zur Bewertung sowohl der demografischen als auch der genetischen Lebensfähigkeit beschrieben:

„FRP is always bigger than the minimum viable population (MVP) for demographic and genetic viability“. Außerdem heißt es, PVA könne die Wahrscheinlichkeit des Aussterbens oder des „loss of genetic variation“ abschätzen. Metapopulations-Lebensfähigkeit könne ausdrücklich mittels „demographic and/or genetic models“ bewertet werden. Damit ist auch methodisch klar: Genetik gehört unmittelbar zur Prüfung der langfristigen Populationslebensfähigkeit.

D. Effektive Populationsgröße Ne = 500 ausdrücklich in der aktuellen Guidance

Die Guidelines stellen fest: „Generalised genetic rules, derived from population genetic analyses and PVA, recommend general thresholds for viable population sizes (‘genetic viability’).“ Anschließend wird die 50/500-Regel erläutert: „Ne ≥ 500 to retain evolutionary potential“ Die Guidance weist sogar darauf hin, dass Frankham et al. eine 100/1000-Regel vorgeschlagen haben und dass Arten mit starken Populationsschwankungen und hoher Reproduktionsrate unter Umständen eine effektive Populationsgröße deutlich über 500 benötigen.

Das ist sehr relevant: Der Wert Ne = 500 ist also keineswegs nur eine Aussage irgendeiner einzelnen Studie, sondern wird ausdrücklich in der aktuellen Art.-17-Guidance der EU als generalisierte genetische Regel zur langfristigen genetischen Lebensfähigkeit verwendet.

F. Ne ≥ 500 wird ausdrücklich als „long-term genetic MVP“ bezeichnet

Auf S. 32 wird es noch deutlicher. Bei der Ermittlung der Minimum Viable Population soll berücksichtigt werden: „evolutionary potential (‘genetic MVP’) and the population’s genetic connectivity“ Und bei mittlerer oder geringer Datenqualität können ausdrücklich „generalised genetic rules corresponding to an effective population size Ne ≥ 500 (long-term ‘genetic MVP’)“ herangezogen werden.

Die EU-Kommission verbindet also unmittelbar: Ne ≥ 500 → langfristige genetische MVP → günstige Referenzpopulation.

G. Population bedeutet ausdrücklich mehr als Kopfzahl

Auch im Kapitel „Population“ steht: „the population size of a species should not be lower than its favourable reference population, and population dynamics and structure should not deviate from normal.“

Also müssen für eine günstige Bewertung kumulativ betrachtet werden:

  • Populationsgröße,
  • Populationsdynamik,
  • Populationsstruktur.

Damit lässt sich eine Bewertung nicht allein auf eine steigende Zahl von Wölfen oder Territorien reduzieren.

H. Zu Heterozygotie und Inzuchtkoeffizient

Die Begriffe „heterozygosity“ und „inbreeding coefficient“ werden in der aktuellen Guidance nicht als eigenständige Reporting-Parameter genannt. 

Heterozygotie und Inzuchtkoeffizient sind populationsgenetische Messgrößen, mit denen gerade die in der Guidance ausdrücklich verlangten Aspekte erfasst werden:

  • genetic variation,
  • genetic viability,
  • genetic connectivity,
  • inbreeding depression,
  • loss of genetic variation,
  • population structure.

„Inbreeding depression“ wird sogar ausdrücklich in Zusammenhang mit Ne = 50 genannt.

Zu den für die Beurteilung der Populationsdynamik und langfristigen Lebensfähigkeit nach Art. 1 Buchst. i FFH-Richtlinie relevanten wissenschaftlichen Daten gehören auch populationsgenetische Daten. Die aktuellen Leitlinien der Europäischen Kommission zur Berichterstattung nach Art. 17 FFH-Richtlinie verlangen ausdrücklich die Berücksichtigung genetischer Variation, langfristiger genetischer Lebensfähigkeit, genetischer Konnektivität, des Genflusses und der Populationsstruktur. Hierzu zählen als populationsgenetische Messgrößen insbesondere die effektive Populationsgröße (Ne), die Heterozygotie und der Inzuchtkoeffizient. Sie geben Aufschluss über den Verlust genetischer Variation, genetische Drift, Inzucht, genetische Isolation und damit über die langfristige Lebens- und Anpassungsfähigkeit einer Population. Die aktuellen Art.-17-Leitlinien stellen ausdrücklich auf eine langfristige „genetic viability“ ab und nennen eine effektive Populationsgröße von Ne ≥ 500 als generalisierte genetische Regel für eine langfristige „genetic MVP“. Eine rein numerische Betrachtung der Anzahl vorhandener Individuen genügt daher nicht zur Beurteilung der langfristigen Lebensfähigkeit einer Population im Sinne des Art. 1 Buchst. i FFH-Richtlinie. 

Ergo: Genetische Daten sind keine bloßen Zusatzinformationen, sondern müssen ausdrücklich berücksichtigt werden bei der Bewertung des Erhaltungszustandes bzw. bei der Ermittlung von Referenzwerten. Dies ist bei der Bewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes für den FFH-Bericht 2025 nicht erfolgt. 

Schlussfolgerungen für die Wolfspopulation Deutschlands

"Die Wolfspopulation Deutschlands, die weitestgehend aus der karelisch-baltisch- nordosteuropäischen Population hervorgegangen ist, befindet sich genetisch nach wie vor in einem ungünstigen Zustand. Der Verwandtschaftsgrad der Wölfe untereinander entspricht etwa dem von Geschwistern, was erhebliche Inzuchtgefahren birgt. Trotz des jüngsten Populationswachstums hat die gesamte karelische Abstammungslinie aufgrund des hohen Verwandtschaftsgrades eine effektive Populationsgröße, die weit unterhalb des für das langfristige Überleben erforderlichen Werts von 500 liegt. Die deutsche Wolfspopulation als Teil der karelisch-baltisch- nordosteuropäischen Linie befindet sich somit – wie alle Wolfspopulationen Europas - keinesfalls in einem günstigen Erhaltungszustand. Sie ist infolge von Inzuchtdepression nach wie vor akut bedroht. Nur eine weitere Wiederausbreitung mit einer Durchmischung der verschiedenen Teilpopulationen Europas kann zu einer Milderung dieser Gefährdungslage und zum Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands führen." (Dr. Martin Steverding)


Link zur Studie: https://www.biorxiv.org/content/10.64898/2026.03.20.713253v1.full

Links zu Supplementary Materials and Tables: https://www.biorxiv.org/content/10.64898/2026.03.20.713253v1.supplementary-material

Übersetzung der Studie (nicht peer-reviewed), ♥lichen Dank an Dr. Martin Steverding
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 Studie im Original

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