Elterntierschutz beim Wolf
Seit der widerrechtlichen Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht stellt sich nun auch die Frage des Elterntierschutzes im Zusammenhang mit § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz. Diese Vorschrift schützt während der Setz- und Brutzeiten die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden. […]“

Entscheidend ist daher: Wann werden Wolfswelpen selbständig? 
Oder anders gefragt: Wie lange sind die Ende April bis Anfang Mai geborenen Welpen auf ihre Eltern angewiesen? Die Antwort ist biologisch eindeutig: Bei Wölfen sind für die erfolgreiche Aufzucht regelmäßig beide Elterntiere notwendig — die Fähe und der Rüde. Wolfswelpen verlassen zwar nach einigen Wochen die Wurfhöhle, sind damit aber noch lange nicht selbständig. Sie werden über Monate versorgt, geführt, geschützt und sozial geprägt. Der Rüde spielt dabei eine zentrale Rolle, insbesondere durch Versorgung, Bewachung und Unterstützung der Fähe und der Jungtiere.

Eine kurze Zusammenfassung mit wissenschaftlichen Quellen findet ihr im folgenden Dokument.  lichen Dank an den Autor, der Nonna Lupa bekannt ist. 



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